Gesetze / Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung
TrEinV 2023§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 23.03.2023
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung vom 19. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3984), die durch Artikel 11 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2083) geändert worden ist, außer Kraft.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 14 TrEinV 2023 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Köln, 17.07.2024 – 13 K 5996/19Zitiert von 7
- VG Köln, 05.09.2024 – 13 K 5433/19Zitiert von 6
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.